Bruttolohn und BVG-Vorsorge vergleichen
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Vergleiche Bruttolohn und geschätztes BVG-Kapital.
Teilzeitarbeit verändert nicht nur den Bruttolohn, sondern kann auch die berufliche Vorsorge beeinflussen. Dieser Rechner zeigt ein vereinfachtes Szenario für Lohn und BVG-Altersguthaben; eine persönliche AHV-Rente berechnet er nicht.
In der Schweiz wird nur der Lohn oberhalb des Koordinationsabzugs (2026: CHF 26'460) in der Pensionskasse (BVG) versichert. Dieser Abzug bleibt bei vielen Arbeitgebern gleich hoch – unabhängig vom Beschäftigungsgrad.
Beispiel: Bei CHF 85'000 Jahreslohn und 100% Pensum sind CHF 58'540 BVG-versichert. Bei 60% Pensum (CHF 51'000) sind nur noch CHF 24'540 versichert – das sind nur 42% des ursprünglichen BVG-Lohns, obwohl du 60% arbeitest!
Frauen erhalten in der Schweiz durchschnittlich 33% weniger Rente als Männer. Der Hauptgrund: Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrüche für Familie und Kinderbetreuung. Der Koordinationsabzug verstärkt diesen Effekt massiv.
Der Koordinationsabzug (CHF 26'460) wird bei Standard-Pensionskassen nicht ans Pensum angepasst. Bei 60% Pensum «frisst» dieser Abzug einen viel grösseren Anteil deines Lohns. Einige moderne Arbeitgeber bieten jedoch angepasste BVG-Lösungen an.
Die AHV-Rente hängt insbesondere von Beitragsdauer und massgebendem durchschnittlichem Jahreseinkommen ab; Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie Splitting können eine Rolle spielen. Teilzeitjahre können die Rente senken, müssen es aber nicht: Bei vollständiger Beitragsdauer wird die Maximalrente 2026 ab einem massgebenden Durchschnitt von CHF 90'720 erreicht. Die individuelle Folge lässt sich aus den Eingaben dieses Rechners nicht zuverlässig bestimmen.
Ja, zum Beispiel durch: Säule 3a (steuerlich absetzbar, max. CHF 7'258/Jahr mit PK), freiwillige PK-Einkäufe, oder Investitionen in die Säule 3b. Neu ab 2026: Nicht ausgeschöpfte Beiträge können bis 10 Jahre rückwirkend eingekauft werden.
Frag deinen Arbeitgeber, ob er den Koordinationsabzug ans Pensum anpasst. Immer mehr Firmen bieten diese Option an. Falls nicht, prüfe private Vorsorgelösungen.
Bereits für 2027 beschlossen: Der BVG-Koordinationsabzug steigt am 1. Januar 2027 von CHF 26'460 auf CHF 26'880. Die obige Modellrechnung verwendet noch CHF 26'460 für 2026. Bundesratsentscheid vom 2. Oktober 2026.