DEFR
1

Einkommen & Bedarf

Monatliche Mittel und notwendige Ausgaben beider Eltern erfassen.

2

Kindesbedarf

Grundbetrag, Wohnen, Betreuung und Zulagen pro Kind angeben.

3

Orientierungswert

Mindestbedarf, Betreuung und Überschuss transparent aufteilen.

1Familiensituation

Der Zivilstand beeinflusst, wer bei der Überschussverteilung berücksichtigt wird. Ehegattenunterhalt wird nicht berechnet.

2Angaben der Eltern

Barunterhalt zahlender Elternteil

Editierbarer Richtwert; kantonale Praxis prüfen.
Erst beim familienrechtlichen Existenzminimum; bei knappen Mitteln meist 0.

Hauptbetreuender Elternteil

Editierbarer Richtwert; kantonale Praxis prüfen.
Erst beim familienrechtlichen Existenzminimum; bei knappen Mitteln meist 0.

3Angaben zu den Kindern

Geschätzter Kinderunterhalt
CHF 0

pro Monat, zuzüglich separat geschuldeter Familienzulagen

Existenzminimum zahlender Elternteil–
Verfügbar für Kinderunterhalt–
Barbedarf der Kinder nach eigenen Mitteln–
Finanzierter Betreuungsunterhalt–
Überschussanteil der Kinder–
Familienzulagen separat–
Wichtig: Das Ergebnis ist eine unverbindliche Modellrechnung. Gerichte berücksichtigen die konkrete Lebenshaltung, Leistungsfähigkeit, Betreuung, kantonale Richtlinien und Besonderheiten des Einzelfalls.

Wie werden Kinderalimente in der Schweiz berechnet?

Der Rechner folgt als Orientierung der vom Bundesgericht etablierten zweistufig-konkreten Methode mit Überschussverteilung: Einkommen feststellen, den konkreten Bedarf decken und einen verbleibenden Überschuss nach grossen und kleinen Köpfen verteilen. Bei unverheirateten Eltern und alleiniger Obhut wird der betreuende Elternteil nicht als eigener Kopf in die Überschussverteilung des Kindesunterhalts aufgenommen.

Der Kinderunterhalt kann Barunterhalt für die direkten Kosten und Betreuungsunterhalt für einen betreuungsbedingten Fehlbetrag umfassen. Familienzulagen und eigenes Einkommen des Kindes mindern den Bedarf und werden hier separat ausgewiesen.

Was gehört zum Bedarf?

Die eingesetzten Grundbeträge von CHF 1'200 für eine alleinstehende Person, CHF 1'350 für einen alleinerziehenden Elternteil sowie CHF 400 beziehungsweise CHF 600 pro Kind sind editierbare Richtwerte. Die kantonale Praxis und die tatsächlichen Kosten gehen vor.

Grenzen des Rechners

Das Ergebnis ist kein Anspruch und keine Empfehlung für eine Vereinbarung. Alternierende Obhut, Volljährigkeit, Mangelfälle mit weiteren Familien, ausserordentliche Kosten sowie Ehegattenunterhalt brauchen eine individuelle Beurteilung. Bereits bestehende Urteile oder Unterhaltsverträge dürfen nicht allein aufgrund dieses Resultats geändert werden.

Häufige Fragen

Warum werden Familienzulagen separat gezeigt?

Familienzulagen sind für das Kind bestimmt. Der Rechner zieht sie vom Kindesbedarf ab und zeigt sie zusätzlich separat, damit klar bleibt, welcher Betrag als Unterhalt und welcher als Zulage geschuldet ist.

Wann gibt es Betreuungsunterhalt?

Ein möglicher Betreuungsunterhalt knüpft an einen Fehlbetrag an, der wegen der persönlichen Betreuung des Kindes entsteht. Ein blosses Einkommensgefälle genügt nicht. Deshalb muss diese Position bewusst aktiviert werden.

Warum sind die Grundbeträge editierbar?

Betreibungsämter und Gerichte wenden kantonale Richtlinien und die Umstände des Einzelfalls an. Die Vorbelegung ist deshalb nur ein praktischer Startpunkt.

Kann ich alternierende Obhut berechnen?

Noch nicht. Dort müssen Betreuungsanteile, direkt getragene Kosten und die Leistungsfähigkeit beider Eltern anders gewichtet werden. Der Rechner stoppt diese Variante ausdrücklich.

Offizielle Quellen